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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wer kennt es nicht, schlechte Nachrichten verbreiten sich wie ein Lauffeuer und jeder möchte als erstes die besten Informationen erhalten.
Auch bei unseren Einsätzen erleben wir dieses immer wieder.
Gerne kommen wir unserer Informationspflicht nach, doch steht bei uns zunächst unser Motto
"Retten/ Löschen/ Schützen/ Bergen"
im Vordergrund.
Gerade in der Anfangsphase geht es zumeist sehr hektisch zu und der Einsatzleiter hat keine Zeit für Interviews oder Anfragen.
Die Feuerwehr hat für diese Zwecke, die Funktion des Pressesprechers eingerichtet.
Ab einem gewissen Umfang des Schadenereignisses ist dieser, gekennzeichnet durch eine grüne Weste mit der Aufschrift "Pressesprecher", erster Ansprechpartner für die Presse.
Er wird zu gegebener Zeit sowohl alle zur Verfügung stehenden Informationen zur Hand haben, als auch mit den Vertretern der Presse, bestimmte ungefährliche Punkte in der Einsatzstelle besichtigen.
Bitte bedenken Sie, dass auch die Feuerwehr dem Datenschutz unterliegt und der Pressesprecher evtl nicht alle Fragen sofort beantworten kann oder darf.

Der Treffpunkt für Kamerateams, Fotografen und Journalisten ist zunächst immer der Einsatzleitwagen der Feuerwehr Datteln oder die örtliche Einsatzleitung "ÖEL".
Hier wird man Ihre Anliegen sammeln und den entsprechenden Stellen weiterleiten, um Ihnen schnellstmöglich Informationen zukommen zu lassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter auf dem Einsatzleitwagen keine Auskünfte geben.
Sie sind ausreichend beschäftigt mit der Einsatzstellendokumentation sowie Organisation und dürfen Ihnen nur in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter Informationen geben.
Bitte halten Sie Ihren Bundespresseausweis bereit und legen sie ihn bei Nachfrage den Mitarbeitern vor. Gegebenenfalls wird Ihnen ihr Presseausweis erst bei Verlassen der Einsatzstelle zurück gegeben.
Dieses dient ebenfalls der Dokumentationspflicht.
Leitlinie Pressearbeit Feuerwehr Datteln
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1. Regelmäßige Kontakte zwischen
Medien und Feuerwehr sind die beste
Voraussetzung zur Vermeidung
unnötiger Konfliktsituationen. Hierbei
sollte jede Seite bemüht sein,
Verständnis für die Arbeit der anderen
zu wecken und aufzubringen. |
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7. Die Feuerwehr soll für eine
einsatzbezogene Pressearbeit
möglichst ereignisnah eine besondere,
deutlich kenntliche, mobile Pressestelle
einrichten. |
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2. Gerade bei spektakulären Anlässen
bedarf es eines sachlichen,
vertrauensvollen, offenen und
verlässlichen Umgangs miteinander.
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8. Der bundeseinheitliche Presseausweis
erleichtert der Feuerwehr die
Nachprüfung, wer als Berichterstatter
tätig ist. Auf den Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 14. Mai
1993 wird Bezug genommen.
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3. Für Medien und Feuerwehr ist es
vorteilhaft, dass die Feuerwehr über
Presse- und Informationsstellen (evtl.
auch vor Ort) den direkten Kontakt zu
den Medien herstellt und aufrechterhält.
Unmittelbare Gespräche sind
erfahrungsgemäß geeignet,
Missverständnissen vorzubeugen.
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9. Das Fotografieren und Filmen von
Feuerwehreinsätzen unterliegt
grundsätzlich keinen rechtlichen
Schranken. Auch Filmen und
Fotografieren mehrerer oder einzelner
Feuerwehrangehöriger ist bei Aufsehen
erregenden Einsätzen im Allgemeinen
zulässig. Die Medien wahren die
berechtigten Interessen der
Abgebildeten und beachten
insbesondere die Vorschriften des
Kunsturhebergesetzes bei
Veröffentlichungen des Film- und
Fotomaterials.
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4. Auch in schwierigen Situationen hat die
Feuerwehr die Medien frühzeitig,
umfassend und verständlich zu
informieren, sofern nicht rechtliche
Belange entgegenstehen.
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10. Die Medien wahren die publizistischen
Grundsätze der Ethik, die
Persönlichkeitsrechte und die Wahrung
der Intimsphäre in Bezug auf
Abbildungen von Opfern.
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5. Insbesondere bei Unglücksfällen und
Katastrophen beachten die Medien,
dass die Rechtsgüter Leben und
Gesundheit von Menschen Vorrang vor
dem Informationsanspruch der
Öffentlichkeit haben.
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11. Die Feuerwehr unterstützt bei ihren
Einsätzen die Medien bei ihrer
Informationsgewinnung. Andererseits
sollen Medienvertreter
feuerwehrbezogene Einsätze nicht
behindern. Auch für sie gelten die durch
die Feuerwehr ausgegebenen
Verfügungen, wie z.B.
Absperrmaßnahmen und
Räumaufforderungen, es sei denn, dass
Ausnahmen zugelassen werden.
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6. Journalisten schildern Tatverläufe und
Hintergründe. Die Erfüllung der
feuerwehrbezogenen Aufgabe darf in
solchen Fällen durch die Art der
Berichterstattung nicht behindert
werden.
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12. Bei gemeinsamen Einsätzen mit der
Polizei erfolgt die Pressearbeit ggf. in
Abstimmung mit der Polizei oder
Staatsanwaltschaft. Dies gilt
entsprechend für Einsätze der
Feuerwehr im Auftrag der für die
Gefahrenabwehr zuständigen
Behörden.
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Vielen Dank für Ihr Verständnis .
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