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Rauchmelder retten Leben

70% der Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden.Tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Das Tiere die Hausbewohner wecken und rechtzeitig warnen, ist trotz großer Presseartikel, leider die Ausnahme.
Warum Rauchmelder?
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit.
Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen.
Rauchtote sind unnötige Brandtote
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Atemzüge Kohlenmonoxid sind tödlich.
Deshalb wird die Anbringung von Rauchmelder in Privathaushalten, in immer mehr Bundesländern gesetzlich geregelt!
In NRW ist die Anbringung eines Rauchmelders zur Zeit noch freiwillig.
Aufbau und Funktionsweise
Fast alle im Handel erhältlichen Rauchmelder arbeiten nach dem Prinzip der fotoelektrischen Lichtstreuung.
Das bedeutet, dass der warme Brandrauch zur Decke steigt und in den Rauchmelder, welcher kleine Öffnungen besitzt, eindringt. Im Inneren des Heimrauchmelders befindet sich eine Lichtquelle und ein Lichtempfänger .
Eine Abschirmung ist so angeordnet, dass im Normalfall kein Alarm ausgelöst wird. Beim Auftreten von Brandrauch jedoch (leider auch von Staub, Küchendunst und Wasserdampf etc.) wird Licht durch Rauchpartikel so umgelenkt, dass es einen Sensor auslösen kann.
Bitte verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur GS- geprüfte Rauchmelder.
sinnvolle Rauchmelderanordnung

Merkmale von Qualitätsrauchmeldern sind:
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Fotoelektronischer Rauchmelder
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Lautstärke des Alarms (mind. 85 dBA)
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automatischer Selbsttest alle 40 Sekunden
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Signalton bei nachlassender Batterieleistung (über 30 Tage!) und
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Zentrale unter: 02363 /56610.
Bei Notfällen wählen Sie den Notruf 112!
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. Juni 2010 um 13:13 Uhr |
Waldbrandgefahr

Jedes Jahr fallen große Flächen von Wald-und Wiesengebieten, mit zum Teil verheerenden Auswirkungen für die dort lebenden Tiere und vor Ort befindlichen Menschen, den Flammen zum Opfer.
Während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) stellt der Deutsche Wetterdienst tagesaktuelle Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland bereit.
Rauchverbot

Vom 1. März bis 31. Oktober ist es generell verboten, im Wald sowie auf Moor- und Heideflächen zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden.
Je nach Waldbrandstufe können von den Behörden der betroffenen Bundesländer auch ganze Waldgebiete gesperrt werden.
Das bedeutet auch für die Feuerwehr Mehrarbeit.
Mit wasserführenden Fahrzeugen, wie dem TLF 24/50, rücken die Brandschützer dann täglich mehrfach zu Waldbrandstreifen aus.
Im Bereich des Naherholungsgebites Haard, werden die Dattelner Feuerwehrleute zusätzlich durch die Besatzungen der drei Feuerwachtürme, sowie durch die Lufterkunder unterstützt.
Dieses sind kleine Propellermaschinen die mit einem Piloten und einem speziell geschultem Feuerwehrmann besetzt sind. Aus großen Höhen können auch kleinste Rauchwolken schnell erkannt und kontroliert werden.
Auch die Einweisung der Löschkräfte, in zum Teil unwegsames Gelände, kann dann durch die Maschinen per Funk erfolgen.
Der Katalysator ein Brandstifter?
"Eine brennende Zigarettenkippe, eine liegengelassene Glasflasche, die wie ein Brennglas wirkt oder ein Grillfeuer können bei entsprechender Trockenheit schnell verheerende Auswirkungen haben.
Doch auch die sehr heißen Katalysatoren von Autos bzw. ein heißer Auspuff können auf trockenem Waldboden bzw. trockenen Wiesen einen Brand verursachen. Parken Sie deshalb nur auf befestigten Wegen oder an Straßenrändern ohne Grasnarbe und halten sie Zufahrten zu Wald- ,Torf- und Wiesenflächen frei, um der Feuerwehr einen schnellen Zugang zu ermöglichen.
Letzte große Waldbrandeinsätze im Kreis Recklinghausen:
08.07.2010 in Datteln fallen über 200 m2 Waldfläche den Flammen zum Opfer
30.06.2010 in Haltern/Borkenberge 500 m2 in Vollbrand
27.04.2010 in Dorsten/Lembeck 500 m2 Wald und Unterholz in Brand
24.05.2009 in Haltern 12 Hektar Wald auf einem Truppenübungsplatz in Brand
Einer der größten Waldbrände in Deutschland war der Waldbrand in der Lüneburger Heide, der vom 8. August 1975 bis 18.August über7400 Hektar Wald vernichtete.
5 Feuerwehrleute verloren dabei ihr Leben.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Zentrale unter: 02363 /56610.
Bei Notfällen wählen Sie den Notruf 112!
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 08. Juli 2010 um 19:45 Uhr |
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Grillen ohne gegrillt zu werden
Spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr zieht es die Menschen hinaus in die Natur und die Grillsaison wird eröffnet. Doch leider endet das Vergnügen immer wieder in einer Katastrophe.
In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 4000 Grillunfällen durch die Verwendung von Brandbeschleunigern. Mehr als 400 dieser Unfälle enden mit schwersten Verbrennungen.
Zu den Verletzten zählen oft Kinder, die in der Nähe des Grills spielen. Die Gefahr von Brandbeschleunigern wird leider immer noch häufig unterschätzt: Wer Spiritus oder andere Brandbeschleuniger auf die Grillkohle gießt, kann gefährliche Verpuffungen und Rückzündungen auslösen. Gerade im Sommer gadsen diese Flüssigkeiten sehr schnell aus und bilden eine unsichtbare explosive Atmosphäre. Eine riesige Feuerwand kann entstehen und die Flammen können sich bis zu zehn Meter verbreiten - mit verhängnisvollen Folgen für alle, die sich in der Nähe befinden.
Sicher grillen ohne flüssige Grillanzünder
Oft sind Kinder, die in der Nähe des Grills spielen, betroffen und ziehen sich nicht selten schwerste Verbrennungen zu.
Auch Paulinchen e.V., die Initiative für brandverletzte Kinder, warnt bereits seit mehreren Jahren mit der Kampagne "Sicher grillen ohne Spiritus" vor dieser Gefahr. Informationen über die Kampagne sind unter www.paulinchen.de abrufbar.
Folgende Empfehlungen für Eltern hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Mehr Sicherheit für Kinder" zusammengestellt:

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Grillgeräte kippsicher im Windschatten und in sicherer Entfernung von anderen brennbaren Materialien aufstellen
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Nur feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden
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Niemals mit Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern anzünden oder damit nachschütten, um das Feuer schneller zu entfachen
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Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen
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Auf keinen Fall Kinder den Grill bedienen oder anzünden lassen
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Kinder dürfen nicht in Reichweite des Grills spielen; deshalb einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei bis drei Metern einhalten
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das Feuer und die Glut nach dem Grillen löschen und vollständig auskühlen lassen, behalten Sie den Grill auch währenddessen immer im Auge
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einen Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grills bereithalten
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brennendes Fett nicht mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen
An dieser Stelle von uns kein erhobener Zeigefinger, sondern nur unsere Bitte, Grillen Sie ohne andere zu grillen!
Damit für jeden der schöne Grillabend nicht der letzte wird.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. Juni 2010 um 13:48 Uhr |
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wer kennt es nicht, schlechte Nachrichten verbreiten sich wie ein Lauffeuer und jeder möchte als erstes die besten Informationen erhalten.
Auch bei unseren Einsätzen erleben wir dieses immer wieder.
Gerne kommen wir unserer Informationspflicht nach, doch steht bei uns zunächst unser Motto
"Retten/ Löschen/ Schützen/ Bergen"
im Vordergrund.
Gerade in der Anfangsphase geht es zumeist sehr hektisch zu und der Einsatzleiter hat keine Zeit für Interviews oder Anfragen.
Die Feuerwehr hat für diese Zwecke, die Funktion des Pressesprechers eingerichtet.
Ab einem gewissen Umfang des Schadenereignisses ist dieser, gekennzeichnet durch eine grüne Weste mit der Aufschrift "Pressesprecher", erster Ansprechpartner für die Presse.
Er wird zu gegebener Zeit sowohl alle zur Verfügung stehenden Informationen zur Hand haben, als auch mit den Vertretern der Presse, bestimmte ungefährliche Punkte in der Einsatzstelle besichtigen.
Bitte bedenken Sie, dass auch die Feuerwehr dem Datenschutz unterliegt und der Pressesprecher evtl nicht alle Fragen sofort beantworten kann oder darf.

Der Treffpunkt für Kamerateams, Fotografen und Journalisten ist zunächst immer der Einsatzleitwagen der Feuerwehr Datteln oder die örtliche Einsatzleitung "ÖEL".
Hier wird man Ihre Anliegen sammeln und den entsprechenden Stellen weiterleiten, um Ihnen schnellstmöglich Informationen zukommen zu lassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter auf dem Einsatzleitwagen keine Auskünfte geben.
Sie sind ausreichend beschäftigt mit der Einsatzstellendokumentation sowie Organisation und dürfen Ihnen nur in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter Informationen geben.
Bitte halten Sie Ihren Bundespresseausweis bereit und legen sie ihn bei Nachfrage den Mitarbeitern vor. Gegebenenfalls wird Ihnen ihr Presseausweis erst bei Verlassen der Einsatzstelle zurück gegeben.
Dieses dient ebenfalls der Dokumentationspflicht.
Leitlinie Pressearbeit Feuerwehr Datteln
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1. Regelmäßige Kontakte zwischen
Medien und Feuerwehr sind die beste
Voraussetzung zur Vermeidung
unnötiger Konfliktsituationen. Hierbei
sollte jede Seite bemüht sein,
Verständnis für die Arbeit der anderen
zu wecken und aufzubringen. |
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7. Die Feuerwehr soll für eine
einsatzbezogene Pressearbeit
möglichst ereignisnah eine besondere,
deutlich kenntliche, mobile Pressestelle
einrichten. |
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2. Gerade bei spektakulären Anlässen
bedarf es eines sachlichen,
vertrauensvollen, offenen und
verlässlichen Umgangs miteinander.
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8. Der bundeseinheitliche Presseausweis
erleichtert der Feuerwehr die
Nachprüfung, wer als Berichterstatter
tätig ist. Auf den Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 14. Mai
1993 wird Bezug genommen.
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3. Für Medien und Feuerwehr ist es
vorteilhaft, dass die Feuerwehr über
Presse- und Informationsstellen (evtl.
auch vor Ort) den direkten Kontakt zu
den Medien herstellt und aufrechterhält.
Unmittelbare Gespräche sind
erfahrungsgemäß geeignet,
Missverständnissen vorzubeugen.
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9. Das Fotografieren und Filmen von
Feuerwehreinsätzen unterliegt
grundsätzlich keinen rechtlichen
Schranken. Auch Filmen und
Fotografieren mehrerer oder einzelner
Feuerwehrangehöriger ist bei Aufsehen
erregenden Einsätzen im Allgemeinen
zulässig. Die Medien wahren die
berechtigten Interessen der
Abgebildeten und beachten
insbesondere die Vorschriften des
Kunsturhebergesetzes bei
Veröffentlichungen des Film- und
Fotomaterials.
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4. Auch in schwierigen Situationen hat die
Feuerwehr die Medien frühzeitig,
umfassend und verständlich zu
informieren, sofern nicht rechtliche
Belange entgegenstehen.
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10. Die Medien wahren die publizistischen
Grundsätze der Ethik, die
Persönlichkeitsrechte und die Wahrung
der Intimsphäre in Bezug auf
Abbildungen von Opfern.
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5. Insbesondere bei Unglücksfällen und
Katastrophen beachten die Medien,
dass die Rechtsgüter Leben und
Gesundheit von Menschen Vorrang vor
dem Informationsanspruch der
Öffentlichkeit haben.
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11. Die Feuerwehr unterstützt bei ihren
Einsätzen die Medien bei ihrer
Informationsgewinnung. Andererseits
sollen Medienvertreter
feuerwehrbezogene Einsätze nicht
behindern. Auch für sie gelten die durch
die Feuerwehr ausgegebenen
Verfügungen, wie z.B.
Absperrmaßnahmen und
Räumaufforderungen, es sei denn, dass
Ausnahmen zugelassen werden.
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6. Journalisten schildern Tatverläufe und
Hintergründe. Die Erfüllung der
feuerwehrbezogenen Aufgabe darf in
solchen Fällen durch die Art der
Berichterstattung nicht behindert
werden.
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12. Bei gemeinsamen Einsätzen mit der
Polizei erfolgt die Pressearbeit ggf. in
Abstimmung mit der Polizei oder
Staatsanwaltschaft. Dies gilt
entsprechend für Einsätze der
Feuerwehr im Auftrag der für die
Gefahrenabwehr zuständigen
Behörden.
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Vielen Dank für Ihr Verständnis .
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 27. Juni 2010 um 16:26 Uhr |
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